Neben der individuellen Lernförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen unterrichten wir seit dem Schuljahr 2010/2011 im Rahmen des Krankenhausunterrichtes zum Schulbesuch verpflichtete Schülerinnen und Schüler, die wegen einer länger andauernden chronischen Erkrankung oder Behinderung nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können.
Der Krankenhausunterricht soll dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche trotz ihrer Krankheit weiter in ihrem Bildungsgang individuell gefördert werden können. Mit besonderen pädagogischen und methodisch-didaktischen Maßnahmen zur Erziehung und Bildung wird Unterricht gewährleistet. Dabei orientiert sich dieser am individuellen Förderbedarf der erkrankten Schülerinnen und Schüler.
Der Krankenhausunterricht wird hauptsächlich als Gruppenunterricht erteilt; im Einzelfall kann aus medizinischer, pädagogischer oder organisatorischer Sicht auch Einzelunterricht notwendig sein.
Den Krankenhausunterricht führen wir in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des DRK-Klinikums in Altenkirchen durch.