Aktuell hat Frau Sylvia Schneeweiß die Funktion des Personalrats an der Albert-Schweitzer-Schule inne.
Aufgabe des ÖPR ist es, die Anliegen und Interessen aller Beschäftigten auf kollektiver Ebene gegenüber der Schulleitung wahrzunehmen.
Dem ÖPR und der Schulleitung werden dabei für die Zusammenarbeit durch das Gebot der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" nach § 2 Absatz 1 LPVG enge Vorgaben gemacht.
Der ÖPR regelt die Wahrnehmung der Aufgaben, unabhängig und selbständig, im Interesse aller Beschäftigten, ohne dabei Weisungen oder der Rechtsaufsicht der Schulleitung zu unterliegen. Grundaufgabe des ÖPR ist es, die Gleichbehandlung der Dienststellenangehörigen zu überwachen (§ 62 LPVG).
Neben der Interessenvertretung kümmert sich der ÖPR auch mit den Kollegen um das soziale Wohlergehen des gesamten Kollegiums, organisiert Feiern, Fahrten, Verabschiedungen und Willkommensfeiern. Oder anders ausgedrückt: Der ÖPR wirkt auch beim "Drumherum" an unserer Schule mit.